Änderungen in der Gesetzgebung zu den Beihilfen für die Installation von Ladestationen

21/12/22 - News
Ab dem 1. Januar 2023 treten folgende Anpassungen in Kraft

Das Règlement Grand-Ducal des Beihilfenprogramms für die Installation von Ladestationen wird ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024* verlängert und läuft dann parallel zum Beihilfenprogramm für den Kauf von E-Autos. In Zukunft können die Beihilfen auch für semi-mobile Ladestationen angefragt werden und Leasing ist nun auch möglich. Hier ein Überblick aller Anpassungen.

Klimabonus-Beihilfen für semi-mobile Ladestationen
Klimabonus-Beihilfen können nun auch beim Leasing angefragt werden
Gesellschaften ohne Gewinnzweck können Klimabonus-Beihilfen beantragen
Beantragung von mehreren Klimabonus-Beihilfen
Beihilfe für Vorarbeiten

* vorbehaltlich des Abschlusses der regulatorischen und legislativen Verfahren und rückwirkend zum 1. Januar 2023