Die Wärmepumpe wird zur Referenzheizung im Neubau

23/12/22 - News

Die Anforderungen an die Energieeffizienz ändern sich ab dem 1. Januar 2023. Ab 2023 wird bei der Erstellung des Energiepasses für einen Neubau, die Wärmepumpe als Referenzheizung verwendet. Diese Anpassung hat daher auch einen Enfluss für die Erteilung der Baugenehmigung und beeinflusst somit auch die Planung des Gebäudes. 

 

Die Nutzung einer Wärmepumpe ist die relevanteste Möglichkeit für die Dekarbonisierung der Wärmeproduktion in Gebäuden. Sie ist bereits heute die standardmäßige Heizung in vielen neuen Gebäuden. Ab Januar 2023 wird die Wärmepumpe zur Referenzheizung bei der Erstellung des Energiepasses für einen Neubau.


Mit der gesetzlichen Definition als Referenzheizung kann bei der Planung eines Neubaus nur eine Wärmepumpe (oder eine andere Anlage, die diese Referenzwerte einhält) eingebaut werden, damit die Werte, die für eine Baugenehmigung erforderlich sind, nicht überschritten werden. 

Die Energieklasse und das Referenzgebäude


Bei der Berechnung der Energieklasse eines Gebäudes, um eine Genehmigung für den Neubau zu erhalten, wird die Primärenergieklasse (QP) und die Wärmeschutzklasse (qH) des Hauses bewertet. Beide Werte stehen im Energiepass und werden seit 2017 mit der Referenzgebäude-Methode ermittelt.


Bei dieser Methode wird eine „virtuelle“ Kopie des geplanten Gebäudes berechnet. Dieses sogenannte Referenzgebäude ist identisch zu dem „realen“ Gebäude in Form, Lage und Ausrichtung. Der Unterschied zum eigentlichen Gebäude besteht darin, dass die Parameter der “virtuellen” Kopie, auch Referenzwerte genannt, beispielsweise der U-Wert der Aussenwand oder der Fenster aber auch die Heizungsanlage, gesetzlich festgelegt sind. Daraus ergibt sich also ein „Klon“ des geplanten Neubaus nur mit den definierten Referenzwerten. Bei der Berechnung der Primärenergieklasse (QP) und der Wärmeschutzklasse (qH) des Referenzgebäudes ergibt sich dann der Wert den der geplante Neubau minimal erreichen muss. Liegen die Werte über den Referenzwerten, hat das Projekt also eine schlechtere Energieklasse, erhält das Gebäude keine Baugenehmigung.