Auf welcher legalen Basis beruht die Pflicht den Energiepass bei der Erteilung der Baugenehmigungen kontrollieren zu müssen?
Laut Artikel 4 des RGD 2021 (Règlement grand-ducal du 9 juin 2021 concernant la performance énergétique des bâtiments) darf eine Baugenehmigung erst dann erteilt werden, wenn ein vollständiger Energiepass vorliegt und die darin angegebenen Mindest- und Gesamtanforderungen an die Energieeffizienz eingehalten sind. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Zweckgebäude.
Ist die Kontrolle des Energiepasses Pflicht?
Als integraler Bestandteil einer Baugenehmigung, muss der Energiepass von der Gemeinde auf seine Vollständigkeit kontrolliert werden. Die Mindest- und die Gesamtanforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes müssen eingehalten werden