Der Energiepass ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht subventioniert. Die Berechnungen erfolgen nach genauen Regeln, die in der abgeänderten Verordnung zur Energieeffizienz von Wohngebäuden vom 30. November 2007 festgelegt sind. Der Energiepass ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Durch die Ausstellung eines Energiepasses entstehen keine unmittelbaren Renovierungsverpflichtungen.