Wohnneubauten, für die eine Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 beantragt wird, können im Rahmen des Klimabonus-Programms gefördert werden, wenn sie für 46 LENOZ-Kriterien aus 3 Kategorien mindestens 60 % der möglichen Punkte pro Kategorie erreichen.
Für die Kriterien 4.1.1 und 5.8.1 gelten folgende Anforderungen:
- 4.1.1. „Umweltbewertung der Baumaterialien“:
- Mindestens 24 von 40 Punkten sind zu erzielen,
- Mindestens 21 von 40 Punkten sind bei Gebäuden mit mindestens 3 Etagen über dem Erdgeschoss zu erzielen.
- 5.8.1 „Aufbau und Demontagefähigkeit“:
- 2017: Mindestens 6 von 10 Punkten sind zu erzielen,
- 2018: Mindestens 8 von 10 Punkten sind zu erzielen,
- 2019: 100 % Förderung bei mindestens 10 von 10 Punkten, 80 % des Gesamtbetrags der Förderung bei mindestens 8 von 10 Punkten.
(Technische Einzelheiten zu 4.1.1 siehe Fragen zu LENOZ Kategorie 4)
(Technische Einzelheiten zu 5.8.1 siehe Fragen zu LENOZ Kategorie 5)