Welche Vorschriften gelten auf Gemeindeebene für die Sanierung einer Einliegerwohnung?
Die Möglichkeit, Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern einzurichten, wird in den Teilbebauungsplänen (PAP) geregelt. Was die seit 2011 vollständig überarbeiteten PAG betrifft, ist die Einrichtung einer Einliegerwohnung in Einfamilienhäusern vorbehaltlich der ausdrücklichen Ablehnung seitens der Gemeinde im PAP gestattet.
Existiert eine nationale Definition der Einliegerwohnung?
Gemäß der anwendbaren großherzoglichen Verordnung ist eine Einliegerwohnung eine zusätzliche Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses und gehört dem Eigentümer der Hauptwohnung. Theoretisch gestatten Einliegerwohnungen eine sanfte Verdichtung der vorhandenen Siedlungsstrukturen.