Eine Genehmigung von Seiten des Netzbetreibers ist nicht notwendig, sofern die Leistung des Windrads weniger als 800 W beträgt.
Da die Errichtung eines Windrades ein baulicher Eingriff ist, sollte sich auf jeden Fall bei der Gemeinde erkundigt werden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist, insbesondere, wenn es sich um freistehende Anlagen handelt. Bei freistehenden Anlagen sollten Sie sich im Vorfeld auch erkundigen, ob der gewünschte Aufstellort sich auf Baugrund befindet oder u.U. in der Grünzone. In solchen Fällen ist eine Genehmigung des Umweltministeriums zwingend notwendig.
Zudem gilt es darauf zu achten, dass das Windrad die von der Gemeinde vorgeschriebene maximal erlaubte Bauhöhe nicht überschreitet, insofern keine Ausnahmen für technische Geräte vorgesehen sind.