Im Allgemeinen beantragt der Eigentümer eines Gebäudes oder der Hausverwalter die Beihilfe zur Erstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats.
Ein Bauträger hat demnach Anspruch auf die finanzielle Beihilfe, sofern er zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags Eigentümer des Gebäudes ist. Künftigen Eigentümern von Wohngebäuden kann die finanzielle Beihilfe (prime d’ètablissement) nicht mehr bewilligt werden.
Der Betrag der finanziellen Beihilfe ergibt sich aus den nachstehenden Bestimmungen:
- Sofern der Bauträger alleiniger Eigentümer ist und der vertikale Katasterauszug noch nicht erstellt wurde: Finanzielle Beihilfe in Höhe von Euro 1 500,-;
- Sofern der Bauträger alleiniger Eigentümer ist und der vertikale Katasterauszug bereits erstellt wurde: Finanzielle Beihilfe in Höhe von Euro 750,- pro Wohnung bis zur Maximalhöhe der tatsächlichen Kosten.