Sachleistungen für Dienstfahrzeuge
Ihr Unternehmen kann Sachleistungen (ATN) für Ihre Dienstwagen der Kategorie M1 (Personenbeförderung ≤ 8 Sitze + Fahrer) in Anspruch nehmen. Diese Firmenwagen, die dem Arbeitgeber gehören oder von ihm gemietet/geleast und zumindest teilweise für nicht-berufliche Zwecke der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, fallen unter das staatliche ATN-System (Sachbezüge). Für die Inanspruchnahme des pauschalen Sachleistungsvorteils gelten keine Wohnsitzbeschränkungen.
Berechnung des Satzes des Sachleistungsvorteils
Der Satz des Sachvorteils wird auf der Grundlage der Motorisierung und der CO2-Emissionen berechnet. Seit 2022 beträgt die Pauschale für den Sachvorteil 0,5 % für ein 100 % elektrisches Auto. Bei einem Plug-in-Hybridauto hängt die angewandte Regelung von den CO2-Emissionen und der Art des Antriebs (Hybrid/Benzin oder Hybrid/Diesel) ab. Bei Altverträgen wird weiterhin der Satz der alten Regelung angewendet.

Wie wird der pauschale Vorteil berechnet?
Um den zu versteuernden Sachvorteil zu berechnen, multiplizieren Sie den Kaufpreis des Autos mit der Pauschale. Fazit: Je niedriger der Prozentsatz des Vorteils, desto weniger Steuern zahlen Sie für den Dienstwagen.
Seit 2020 wird der ATN (Sachvorteil) anhand der WLTP-Werte (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) berechnet. Weitere Informationen über den neuen WLTP-Testzyklus sind unter www.wltp.lu verfügbar.
Änderung des ab 2025 geltenden Satzes für den Sachleistungsvorteil für Dienstwagen
Für Dienstwagen, die ab dem 1. Januar 2025 neu zugelassen werden und für die bis zum 31. Dezember 2024 kein Vertrag unterzeichnet wird, wird die Pauschalregelung für den Sachbezug (ATN) vereinfacht.
Für reine Elektroautos mit einem Stromverbrauch von höchstens 18 kWh/100 km und für Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb wird ein Satz von 1 % festgelegt. Für elektrische Dienstwagenmodelle mit einem elektrischen Energieverbrauch von mehr als 18 kWh/100km wird ein Satz von 1,2 % vorgeschrieben.
Für andere Motorisierungen, darunter unter anderem Benzin-, Diesel-, CNG-, LPG- und alle Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Motorisierungen mit Verbrennungsmotor, wird der Satz für die Berechnung des Monatswerts des Sachvorteils auf 2 % festgelegt. Dies soll den Arbeitnehmer dazu ermutigen, sich für einen Dienstwagen mit null CO2-Emissionen zu entscheiden.
Weitere Informationen zu den Regelungen für geldwerte Vorteile finden Sie unter: https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2022/05/12/a256/jo