Ab dem 15. Dezember 2018 müssen Energieberater, deren Kunden staatliche Fördermittel für eine energetische Renovierung in Anspruch nehmen möchten, beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität zugelassen sein und an einem Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Mit seinem Label „Klima-Agence certified“ bietet Klima-Agence den zugelassenen Energieberatern eine entsprechende Qualitätssicherung für Energie- und Nachhaltigkeitsberatung von Wohngebäude an. Klima-Agence hat dazu eine entsprechende Übereinkunft mit dem Umweltministerium unterzeichnet.
Diese Übereinkunft zugrunde liegt das Gesetz vom 23. Dezember 2016 über die Einführung einer Beihilferegelung zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien im Wohnungsbau das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Für die Beratungsleistungen und die punktuelle Betreuung bei der Umsetzung der Maßnahmen, die der Energieberater im Rahmen einer energetischen Renovierung erbringt, muss er über eine Zulassung nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. April 1993 verfügen.
Klima-Agence hat sein seit 2013 bestehende Zertifizierungssystem „Klima-Agence certified“ den Gesetzesänderungen angepasst und erfüllt so die Voraussetzungen und Vorgaben eines QS-Systems. Wer sich demnach an der Zertifizierung „Klima-Agence certified“ beteiligt, erfüllt somit die in der Zulassung durch die Umweltverwaltung vorgesehene Verpflichtung, sich einem QS-System anzuschließen.
Darüber hinaus veranstaltet Klima-Agence Arbeitstreffen, bei denen sich Energieberater, die das „Klima-Agence certified“-Qualitätslabel erhalten haben, mit ihren Kollegen austauschen können. Dies ermöglicht einen Erfahrungsaustausch unter Fachleuten in einem Arbeitsrahmen, in dem Klima-Agence die Moderatorenrolle übernimmt.