Nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronikaltgeräte vom 9. Juni 2022 ist der Hersteller selbst für die Sammlung und Behandlung von Photovoltaikmodulen verantwortlich.
Unter Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die Photovoltaikmodule in Luxemburg herstellt oder als erste auf dem luxemburgischen Markt einführt. Dem Hersteller gleichgestellt ist jede Person, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist, und Photovoltaikmodule gewerbsmäßig unmittelbar an einen Nutzer in Luxemburg liefert. Konkret handelt es sich in Luxemburg dabei in den meisten Fällen um den Installateur der Photovoltaikanlage.
Die Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die nachstehenden Möglichkeiten, um sich ihrer alten Photovoltaikmodule zu entledigen:
In Bezug auf Photovoltaikmodule, die vor dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:
- Im Falle des Austauschs der Photovoltaikmodule ist die Rücknahme des alten Moduls kostenlos und erfolgt seitens des Unternehmens, das die neue Ausrüstung liefert.
- Im Falle des Abbaus des Photovoltaikmoduls (ohne Austausch des Moduls) erfolgt die Entfernung durch einen professionellen Sammler und ist für den Nutzer kostenpflichtig.
In Bezug auf Photovoltaikmodule, die nach dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:
- Kostenlose Rücknahme seitens des Herstellers, der die Kosten für die Sammlung und die Verwertung der Photovoltaikmodule übernimmt.