Für den Kauf eines der folgenden emissionsfreien Fahrzeuge zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022 können Sie eine Prämie von 8.000 Euro in Anspruch nehmen:
• für neue, zu 100 % elektrisch betriebene Personenkraftwagen (Stromverbrauch** ≤ 18 kWh/100 km)
• für neue, zu 100% elektrisch betriebene Großfamilienfahrzeuge*** (elektrischer Energieverbrauch** > 18 kWh/100 km und Fahrzeug ⩾ 7 Sitze)
• für neue, zu 100% elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge
• für neue Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge
**Der elektrische Energieverbrauch muss entweder in der gemeinschaftlichen Konformitätsbescheinigung oder in einer anderen gleichwertigen Bescheinigung enthalten sein, die vom Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragten ausgestellt und in der nationalen Datenbank für Straßenfahrzeuge erfasst wird.
***Das Fahrzeug muss über mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, verfügen, und der Antragsteller der Beihilfen muss eine natürliche Person sein, die zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen gehört.