Erhalten Sie finanzielle Unterstützung bis zu 50 % der Investitionskosten!
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h) des geänderten Gesetzes vom 31. Mai 1999 zur Errichtung eines Umweltschutzfonds können Gemeindeverwaltungen, Gemeindeverbände und öffentliche Einrichtungen welche unter der Aufsicht von den Gemeinden stehen, Beihilfen bis zu 50 % der Investitionskosten für Projekte zur rationellen Energienutzung und zur Förderung neuer und erneuerbarer Energie erhalten. Diese Beihilfen sind für alle Gemeinden zugänglich, unabhängig von ihrem Engagement für den Klimapakt.