Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 22. Dezember 2006 in der aktuellen Fassung [*] unterliegen Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und M3, die ausschließlich von einem Elektromotor oder einem Brennstoffzellenmotor angetrieben werden, einer Jahressteuer von 30 Euro. Mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektro- oder Brennstoffzellenmotor angetriebene Hybridfahrzeuge werden je nach Kraftstoff (Benzin oder Diesel) besteuert.
Weiterführende Informationen:
https://www.acl.lu/de-de/tests-conseils/conseils/voitures/calcul-de-votre-taxe-auto
https://douanes.public.lu/fr/vehicules/taxe-vehicules-automoteurs.html
* Verordnung über die Umsetzung der Durchführungsmaßnahmen des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 zur Förderung des Verbleibs im Erwerbsleben und Festlegung besonderer Maßnahmen im Bereich der Sozial- und Umweltpolitik