Generell werden die städtebaulichen Vorschriften der Gemeinden in deren Flächennutzungsplan (PAG) und/oder in den Bebauungsplänen (PAP) geregelt.
Für die seit 2011 vollständig überarbeiteten Flächennutzungspläne (PAG) sieht die entsprechende zugrundeliegende großherzogliche Verordnung vor, dass die Abstände der Gebäude im Falle einer energetischen Gebäuderenovierung ohne die zusätzliche Dämmschicht gemessen werden müssen.
Die Gemeinden können abweichende Bestimmungen in ihren Vorschriften vorsehen, um die energetische Gebäuderenovierung zu fördern, z.B. durch eine Verringerung des einzuhaltenden Mindestabstandes.