Nein. Laut dem Gesetz vom 19 Dezember 2008 bezüglich Wasser ist die direkte oder indirekte Entnahme von Wasser, sowie anderen Feststoffen oder gasförmigen Substanzen, verboten. Somit können Grundwasserwärmepumpen in Luxemburg nicht genehmigt werden.
Worauf muss ich bei der Planung einer Erdwärmepumpe achten?
Die Dimensionierung der Anlage sollte nach der VDI-Richtlinie 4640 durchgeführt werden. Informieren Sie sich hierzu beim ausgewählten Bohrunternehmen.
Zusätzlich kann noch eine Heizlastberechnung sowie ein geologisches Gutachten für die Dimensionierung durchgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten sollte sichergestellt sein, dass alle Genehmigungen eingeholt sind.
Danach sollte das genaue Datum des Bohrbeginns im Voraus bei der Wasserwirtschaftsverwaltung angezeigt werden. Achten Sie darauf, dass die Arbeiten von Bohrunternehmen und Installateur abgestimmt sind.
Planen Sie im Vorfeld eine geeignete Baustellenzufahrt.