Bei der Beantragung einer Baugenehmigung für Gebäude entlang von staatlichen Verkehrswegen (Nationalstraßen und „Chemins repris“) gelten – wie auch bei Gebäuden welche direkt an den kommunalen öffentlichen Raum angrenzen – die städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde im Hinblick auf die Bebauungsabstände.
Für Gebäude, die in einer Entfernung von 25 Metern zu einer Nationalstraße (N) oder von 10 Metern zu einem „Chemin repris“ (CR) stehen, gemessen jeweils ab der Grundstücksgrenze, ist beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen eine spezifische Genehmigung (Permission de voirie) zu beantragen. Im Rahmen dieser Genehmigung sind spezifische Abstandsbestimmungen für Gebäude in Bezug auf den öffentlichen Straßenraum definiert, die sich von den kommunal vorgeschriebenen Abständen unterscheiden können.