Die Abweichungen sollten dokumentiert und der Bauherr darüber informiert werden. Die Gemeinde ist berechtigt zusätzliche Berechnungen und/oder Dokumentationen zu verlangen. Der „asbuilt“ Energiepass gibt nach Fertigstellung des Gebäudes Auskunft ob die Mindestanforderungen trotz der Abweichungen eingehalten werden. Wie bei der Abweichung aller anderen Angaben der Baugenehmigung, darf die Gemeinde während der Bauzeit, ggf. Mithilfe der staatlichen Gewalt, die energiepasskonforme Ausführung der Bauarbeiten anfordern.