- Trotz der Entscheidung, einen Architekten mit der Planung der Renovierungsarbeiten zu beauftragen, können staatliche Beihilfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Energiekonzept von einem zugelassenen Energieberater erstellt wird oder wenn die Arbeiten im Falle einer einmaligen Dämmmaßnahme von einem zugelassenen Handwerker durchgeführt werden. Einige Architekten verfügen über eine solche Zulassung.
Liste der Klima-Agence certified Berater
- Seit 2018 sind nur noch Energieberatungsberichte von zugelassenen Beratern (Klima-Agence certified) für die Gewährung staatlicher Zuschüsse zulässig!
- Ich informiere mich, welche Energieklassen (A, B oder C) durch das Renovierungskonzept erreicht werden können.
- Wenn ich eine Energieklasse A, B oder C erreiche, erhalte ich einen zusätzlichen Bonus im Rahmen des staatlichen Fördersystems!
Individuelle Dämmmaßnahme:
- Im Falle einer Einzelmaßnahme muss die Berechtigung zur Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen von einem zugelassenen Energieberater oder einem zugelassenen Handwerker bescheinigt werden.
Renovierungskonzept mit mehreren Maßnahmen:
1. Antragsteller beauftragt einen zugelassenen Energieberater mit einer Energieberatung inklusive Bericht
2. Zugelassener Berater erstellt das Renovierungskonzept:
- Ortsbesichtigung
- Konzept für eine ganzheitliche energetische Renovierung
- Liste der für die Umsetzung ausgewählten Maßnahmen.
3. Antragsteller holt Angebote von Unternehmen ein (nicht verpflichtend).
4. Unternehmen erstellt das Angebot für die ausgewählten Maßnahmen, die mit dem Förderprogramm übereinstimmen. Zugelassener Berater überprüft die Konformität der Angebote.
- Empfohlen vor der Beantragung der Grundsatzvereinbarung.
5. Antragsteller beantragt die Grundsatzvereinbarung bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen:
- Empfohlen, die vom zugelassenen Berater geprüften Angebote aufzunehmen.
6. Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen. Erteilung der Grundsatzvereinbarung („Accord de principe“).
7. Antragsteller beauftragt das Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten und informiert den zugelassenen Berater über die Durchführung der Dämmung.
8. Unternehmen führt die Arbeiten aus. Zugelassener Berater kontrolliert die Umsetzung der Baustelle.
9. Unternehmen stellt Rechnung gemäß den durchgeführten Maßnahmen. Zugelassener Berater schreibt Abschlussbericht.
10. Antragsteller beantragt die Auszahlung der staatlichen Beihilfen.
11. Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen zahlt die staatlichen Hilfen aus.