Staatliche Subventionen für Elektrofahrzeuge
Beantragen Sie eine Prämie für den Kauf eines Elektrofahrzeugs
Pauschalbeihilfe für den Kauf eines Fahrzeugs (M1, M1G + N1) mit reinem Elektroantrieb, Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts in Höhe von 8.000 € ohne Überschreitung von 50 % des ursprünglichen Preises ohne MwSt., dessen elektrischer Energieverbrauch 180 Wh/km nicht übersteigt, oder für einen Kleintransporter bzw. 3.000 € ohne Überschreitung von 50 % des ursprünglichen Preises ohne MwSt. für andere Fahrzeuge. Diese Förderung ist für Fahrzeuge erhältlich, die bis zum 30. Juni 2024 gekauft und bis zum 30. Juni 2025 zugelassen werden.
Beihilfe wird dem Eigentümer des Fahrzeugs gewährt; bei Leasing kann die Beihilfe dem Halter gewährt werden, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet.
Verwandte Links
- Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Berater der Klima-Agence
- Weitere Details zu den staatlichen Klimabonus-Förderungen für Elektrofahrzeuge
Förderung für Fahrzeuge mit null Emissionen
Achtung: Anreizeffekt, der bei jedem Antrag auf Beihilfe (staatlich oder nicht) und vorbehaltlich der Erfüllung der Förderbedingungen zu beachten ist.
Befristete Beihilferegelung ist für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Pro Unternehmen kann ein Beihilfeantrag pro Jahr gestellt werden, der vor der Bestellung gestellt werden muss. Die maximale Beihilfeintensität hängt von den förderfähigen Kosten ab (Differenz zwischen den Kosten des nicht-elektrischen und des elektrischen Äquivalents) und kann bei kleinen Unternehmen 60 %, bei mittleren 50 % und bei großen 40 % betragen, wobei die Beihilfe pro Gruppe 300.000 € nicht übersteigen darf.
Verwandte Links
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Luxinnovation
Zugehöriges Dokument
- Erklärung der Beihilfen in Videos: Präsentation (luxinnovation.lu) bei 7min 50
Zu beachten: Der Zuschuss wird nach der Zulassung des Fahrzeugs ausgezahlt.
Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Anschaffung neuer emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge
Dieser zweite Aufruf zur Einreichung von Projekten zielt darauf ab, Unternehmen bei der Anschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge zu unterstützen, um so zur Dekarbonisierung ihrer Fuhrparks beizutragen. Er läuft vom 20. Juli bis zum 18. September 2026.
Die betroffenen Fahrzeugkategorien:
In diesem Rahmen ist die Ausschreibung in drei Lose unterteilt, nämlich:
- Los 1
Lkw der Klasse N2 – Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen und bis einschließlich 12 Tonnen. - Los 2
Lkw der Klasse N3 – zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 12 Tonnen und höchstens 28 Tonnen. - Los 3
Lkw der Klasse N3 – zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 28 Tonnen.
Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Wettbewerbsverfahrens. In diesem Rahmen kann die Förderintensität bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, die den zusätzlichen Investitionskosten entsprechen, die für die Anschaffung eines emissionsfreien Lkw im Vergleich zu einem vergleichbaren Lkw mit Verbrennungsmotor anfallen.
Die Teilnahmebedingungen, die Auswahlkriterien und die Modalitäten für die Einreichung der Anträge sind in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Achtung: Anreizeffekt, der bei jedem Antrag auf (staatliche oder nichtstaatliche) Beihilfe „vorbehaltlich der Erfüllung der Förderbedingungen“ zu beachten ist.
Ausschreibung für private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge
Diese neunte Ausschreibung läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 175 kW zu investieren. Für die Projekte muss bei Einreichung des Förderantrags außerdem ein Anschlussantrag beim Verteilernetzbetreiber gestellt werden.
Fördersatz für Ladeinfrastruktur
Die finanzielle Förderung kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten abdecken.
Leistungsbeschreibung für Förderanträge
Die Fördervoraussetzungen, Auswahlkriterien sowie die Modalitäten für die Einreichung der Anträge sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben.
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- Erstellung des Förderantrags: Luxinnovation
- Technische Aspekte des Projekts: Klima-Agence
Ausschreibung für private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge
Diese neunte Ausschreibung läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 175 kW zu investieren. Für die Projekte muss bei Einreichung des Förderantrags außerdem ein Anschlussantrag beim Verteilernetzbetreiber gestellt werden.
Die finanzielle Förderung kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten abdecken.
Die Fördervoraussetzungen, Auswahlkriterien sowie die Modalitäten für die Einreichung der Anträge sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben.
Unterstützung durch Strom- und Erdgasanbieter (kumulierbar mit staatlicher Unterstützung)
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
- Enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Beispiel für eine Prämie für die Verbesserung eines Fuhrparks