Die Nutzerprofile der Ladeinfrastruktur in Unternehmen
Die Elektromobilität in Unternehmen erfordert die Verwaltung verschiedener Prozesse, insbesondere die Abrechnung der Energiekosten für das Laden eines Elektrofahrzeugs. In Unternehmen gibt es in der Regel drei Profile von Nutzern der Ladeinfrastruktur:
- Mitarbeiter mit Firmen- oder Dienstfahrzeugen
- Mitarbeiter mit ihren Privatfahrzeugen
- Besucher.
Je nach Profil wird das Unternehmen entscheiden, ob es die Kosten für das Laden von Elektrofahrzeugen übernimmt oder nicht.
Was ist ein Verwaltungs- oder Backend-System?
Um diese verschiedenen Nutzerprofile und Anwendungstarife zu verwalten, gibt es auf Elektromobilität spezialisierte Dienstleister, die Ihre Ladeinfrastruktur und deren Nutzer mit einem sogenannten Backend-System verwalten können.
Dieses Managementsystem besteht darin, die Infrastruktur in eine webbasierte Plattform zu integrieren, um die Ladestationen und ihre Nutzer aus der Ferne überwachen und verwalten zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Ladestationen intelligent sind und Daten wie Ladestationsnummer, Transaktion, Nutzer, Beginn und Ende der Ladesitzung über das OCPP (Open Charge Point Protocol) an das Backend übermitteln können.
Was sind die verschiedenen Preismodelle?
Es gibt verschiedene Preismodelle.
- Einfache Preisgestaltung: Der Preis für die Ladesitzung wird in Euro pro Kilowattstunde (€/kWh), Euro pro Minute (€/min) oder einer Kombination aus beidem ausgedrückt. Es geht darum, 24/7 denselben Tarif anzuwenden.
- Komplexe Tarife: Komplexe Tarife ermöglichen die Anwendung unterschiedlicher Tarife an verschiedenen Tagen oder zu verschiedenen Zeiten, aber auch die Anwendung zusätzlicher Tarife ab einer Ladezeit von 30 oder 60 Minuten. Zum Beispiel hätten wir eine Ladung für 0,50 €/kWh und nach 30 Minuten Ladung 0,50 €/kWh + 0,40€/min (fiktive Preise). Dies ist besonders nützlich bei der Nutzung von Schnellladegeräten, um zu verhindern, dass Nutzer länger als nötig am Ladegerät bleiben und andere Nutzer in der Warteschleife blockieren.
Die Mehrwertsteuer für einen Ladedienst für ein Elektrofahrzeug beträgt 8 %.
Beachten Sie, dass Sie, wenn Ihre Ladestationen öffentlich zugänglich sind, die EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) umsetzen müssen, damit die Besucher über ein in der EU weit verbreitetes Zahlungsinstrument (QR-Code, Kreditkartenleser) laden und bezahlen können und der Tarif klar und einfach angezeigt wird.
Wie verwalte ich die Abrechnung von Ladesitzungen?
Um die mit dem Laden verbundenen Energiekosten weiterzuberechnen, kann der Dienstleister entweder die Daten der Ladesitzungen pro Nutzer zur Verfügung stellen oder selbst die Weiterberechnung an die Nutzer und die Rückerstattung an das Unternehmen, das die Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellt, übernehmen. Das heißt, die Abrechnung wird entweder innerhalb des Unternehmens durch die Erstellung von Berichten über Ladesitzungen, die von einem Abrechnungsmanagementsystem generiert werden, internalisiert oder ausgelagert und der Dienstleister kümmert sich um alles. In beiden Fällen muss die Ladeinfrastruktur in ein Verwaltungssystem integriert werden, das von einem Dienstleister bereitgestellt wird.
Wie verwaltet man die Erstattung von Nebenkosten zu Hause?
Wenn Ihr Unternehmen beschließt, die zu Hause anfallenden Stromkosten für das Laden eines Firmenwagens zu übernehmen, bieten Dienstleister an, die intelligente Ladestation am Wohnort des Arbeitnehmers in das Managementsystem des Unternehmens zu integrieren und dem Nutzer die Kosten direkt nach einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Tarif zu erstatten. Anschließend stellt der Dienstleister dem Unternehmen, das die Ladestation zur Verfügung gestellt hat, eine Gegenrechnung aus.