Beihilferegelung zur Förderung der Ladeinfrastruktur

18/05/22 - News

Im Rahmen seines nationalen Energie- und Klimaplans sieht Luxemburg vor, dass im Jahr 2030 49 % der im Land zugelassenen Personenwagen elektrisch bzw. als Plug-in-Hybrid betrieben werden.

Im Juli 2020 wurde ein Fördersystem für Ladeinfrastrukturen für (natürliche) Privatpersonen eingeführt, bestehend aus den Prämien "Clever Fueren" zur Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen und "Clever Lueden" zur Förderung der Installation von privaten Ladestationen, kürzlich "Klimabonus" umbenannt.

Um dieses System zu ergänzen, bereitet die Regierung die Einführung einer neuen Beihilferegelung für Unternehmen vor, die in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren.

Zwei Arten von Beihilfen sind vorgesehen:

  • eine Förderung für Unternehmen, die nach einem Ausschreibungsverfahren (Projektaufrufe) gewährt werden: Diese Beihilfen werden Großprojekte und insbesondere öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen unterstützen, um den Aufbau eines größeren Netzes von Ladestationen zu beschleunigen und die Ladeleistung in Luxemburg zu erhöhen;
  • Eine für KMU vorbehaltene Förderung, um sie zu ermutigen, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit selbst auf Elektromobilität umzusteigen.

Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Energie und Raumordnung und mit der Unterstützung von Luxinnovation und Klima-Agence wurden in Informations-Webinaren die neuen Regelungen und die Vorteile für die Unternehmen des Landes ausführlich vorgestellt.

Beihilferegelung für Ladeinfrastruktur | Webinar replay
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