Wie können wir eine Energiegemeinschaft gründen?
Wir möchten gemeinsam mit Nachbarn, Familie oder Freunden die erneuerbare Energie teilen, die von einer oder mehreren unserer Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Die folgenden Informationen gelten sowohl, wenn die Anlage einer einzelnen oder mehreren Parteien oder auch einer Genossenschaft gehört.
Eine Energiegemeinschaft ist in zwei Konstellationen möglich:
- die lokale Energiegemeinschaft (gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie unter Netznutzern, die maximal 300 Meter voneinander entfernt sind).
- die nationale Energiegemeinschaft (ohne geografische Beschränkung, dann aber ohne Freistellung der Netznutzungsgebühren).
Die Schritte zur Gründung sind in beiden Fällen gleich.
Eine lokale Energiegemeinschaft ist nur im Niederspannungsnetz eines einzelnen Netzbetreibers möglich.
Wenn Sie Ihren Strom im Mehrfamilienhaus oder mit naheliegenden Nachbarn teilen möchten, wenden Sie sich an unserer Seite über den kollektiven Eigenverbrauch.
Um den Prozess der Aufstellung einer Energiegemeinschaft zu erleichtern, stellt Klima-Agence einige Vorlagen zur Verfügung.