Meinen Photovoltaikstrom in einer Energiegemeinschaft teilen

Wie können wir eine Energiegemeinschaft gründen?


Wir möchten gemeinsam mit Nachbarn, Familie oder Freunden die erneuerbare Energie teilen, die von einer oder mehreren unserer Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Die folgenden Informationen gelten sowohl, wenn die Anlage einer einzelnen oder mehreren Parteien oder auch einer Genossenschaft gehört.

Eine Energiegemeinschaft ist in zwei Konstellationen möglich:

  • die lokale Energiegemeinschaft (gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie unter Netznutzern, die maximal 300 Meter voneinander entfernt sind).
  • die nationale Energiegemeinschaft (ohne geografische Beschränkung, dann aber ohne Freistellung der Netznutzungsgebühren). 

Die Schritte zur Gründung sind in beiden Fällen gleich.

Eine lokale Energiegemeinschaft ist nur im Niederspannungsnetz eines einzelnen Netzbetreibers möglich.

Wenn Sie Ihren Strom im Mehrfamilienhaus oder mit naheliegenden Nachbarn teilen möchten, wenden Sie sich an unserer Seite über den kollektiven Eigenverbrauch.

Schritte zur gemeinsamen Nutzung von Photovoltaikstrom in einer Energiegemeinschaft
Schritt 1: Wir bilden eine Gruppe, die sich den Strom teilen möchten
Schritt 2: Wir entscheiden, wie wir den erzeugten Strom aufteilen
Schritt 3: Wir gründen eine Gesellschaft
Schritt 4 : Wir melden die Gründung unserer Energiegemeinschaft beim ILR an
Schritt 5: Wir schließen eine Vereinbarung mit unserem Stromnetzbetreiber ab
Schritt 6: Wir schließen bei Bedarf einen Vertrag über den Verkauf unseres überschüssigen Stroms ab.
Schritt 7: Wir unterzeichnen eine Vereinbarung über die Aufteilung des Stroms zwischen den Mitgliedern unserer Energiegemeinschaft.
Schritt 8: Wir können unseren Strom nun selbst konsumieren