Freiwillige Vereinbarung FEDIL (2021-2023)

Die Industrie macht etwa 30 % des gesamten Energieverbrauchs in Luxemburg aus (Statec, Bilan énergétique du Luxembourg 2015). Der Industriesektor ist für die Verwaltung seiner Energieparameter sensibilisiert und hat auf die Initiative der FEDIL – The Voice of Luxembourg’s Industry reagiert, welche es den Mitgliedern mit hohem Energieverbrauch seit 1996 ermöglicht freiwillig an diesem Programm teilzunehmen.

Die neue Version des „Accord volontaire entre Le Gouvernement luxembourgeois, Klima-Agence et la FEDIL relatif à l’amélioration de l’efficacité énergétique dans l’industrie luxembourgeoise“ (freiwillige Vereinbarung zwischen der Luxemburgischen Regierung, Klima-Agence und der FEDIL betreffend die Verbesserung der Energieeffizienz im Industriesektor in Luxemburg) wurde für den Zeitraum von 2021 bis Ende 2023 geschlossen.

Derzeit umfasst die Vereinbarung etwa 50 Unternehmen mit hohem Energieverbrauch aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor in Luxemburg. Sie steht allen Unternehmen offen, die Mitglied der Fedil sind.

Unternehmen, die der freiwilligen Vereinbarung beitreten, verpflichten sich zum gemeinsamen Ziel einer Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der Teilnehmer von 4,5 % bis Ende 2023.

Um dieses Ziel zu erreichen werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, darunter:

  • Jedes teilnehmende Unternehmen stellt innerhalb seiner Organisationsstruktur ein leistungsfähiges Energiemanagement sicher;
  • Jedes teilnehmende Unternehmen informiert jährlich die für das Monitoring zuständige Einrichtung;
  • Jedes Unternehmen legt der lokalen Leitung des Mitgliedsunternehmens einmal jährlich das Monitoring-Formular für das vergangene Jahr vor;
  • Vor dem Ende der Vereinbarung legt jedes beigetretene Unternehmen einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen vor;
  • Jedes teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, ein Energieaudit durchzuführen;
  • Jedes teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, sich für Weiterbildungen im Bereich Energieeffizienz in einem zuständigen Weiterbildungszentrum anzumelden;
  • Vor dem Ende der Vereinbarung verpflichtet sich jedes beigetretene Unternehmen, an einem von Klima-Agence und der Fedil organisierten Austausch von bewährten Verfahren für Energieeinsparungen teilzunehmen;
  • Jedes teilnehmende Unternehmen ist verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr einen oder mehrere Strom- oder Erdgasversorger in deren Rolle als verpflichtete Parteien zu kontaktieren.

 

Freiwillige Vereinbarung: Vorteile

Als Gegenleistung für ihre konkreten Bemühungen und die Erfüllung aller oben genannten Bedingungen können die Unternehmen von mehreren Vorteilen, wie jenen, welche im Rahmen der europäischen Richtlinie 2003/96/EG betreffend die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zulässig sind, sowie – über eine mit der Fedil geschlossene Arbeitsvereinbarung –von der Unterstützung durch Klima-Agence profitieren.

Nützliche Dokumente für beigetretene Unternehmen

Freiwillige Vereinbarung : Jahresbilanz

Der Monitoring-Prozess führt jedes Jahr zu einer Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisse.

Dieses Programm wird im Rahmen einer Partnerschaft zwischen der FEDIL und Klima-Agence durchgeführt.

Weitere Informationen: www.fedil.lu

Link zur Webseite www.fedil.lu