Die Anforderungen an die Energieeffizienz ändern sich ab dem 1. Januar 2023. Ab 2023 wird bei der Erstellung des Energiepasses für einen Neubau, die Wärmepumpe als Referenzheizung verwendet. Diese Anpassung hat daher auch einen Enfluss für die Erteilung der Baugenehmigung und beeinflusst somit auch die Planung des Gebäudes.