Sofern die Leistung Ihrer installierten Photovoltaikanlage 10 kWp übersteigt, muss der Ertrag der Stromerzeugung in Ihrer Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Legen Sie Ihrer Steuererklärung das entsprechend ausgefüllte Model 121 bei.
Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp werden nicht besteuert.
- Von einer Befreiung der MwSt. profitieren
Laut dem Artikel 57 des abgeänderten Gesetzes vom 12. Februar 1979 bezüglich der MwSt. können Sie von einer Befreiung der MwSt. profitieren falls Ihr Jahreseinkommen aus der Stromproduktion den Grenzbetrag von 30.000 € nicht überschreitet.
In diesem Fall können Sie Ihre Produktion verkaufen (einspeisen) oder selbst verbrauchen, ohne da seine MwSt. anfällt. Der Einkauf Ihrer Photovoltaikanlage unterliegt weiterhin dem normalen MwSt.-Satz von 17 % und die aus dem Netz entzogene Elektrizität unterliegt einem reduzierten MwSt.-Satz von 8 %. Werden keine spezifischen Schritte unternommen stellt diese Option den Normalfall dar, welcher von Amts wegen angewendet wird.
- Sich dem abgeänderten Gesetz vom 12. Februar 1979 bezüglich der MwSt. unterwerfen (Rückerstattung der MwSt.)
Die Unterstellung unter das abgeänderte Gesetz vom 12. Februar 1979 bezüglich der MwSt. erlaubt es Ihnen die im Vorfeld gezahlte MwSt. für Ihre Anlage zurückzufordern. Im Gegenzug unterliegt die Gesamtheit Ihrer Stromproduktion einem ermäßigten MwSt.-Satz von 8 %, also egal ob Sie ins Netz eingespeist wird oder selbst verbraucht wird.
Diese MwSt. muss mittels einer jährlichen MwSt.-Erklärung der Administration de l'enregistrement et des domaines gemeldet und überwiesen werden. Die benötigten Daten in Bezug auf den Verbrauch bzw. die Stromproduktion stammen von Ihrem intelligenten Stromzähler (smart meter) „Smarty“ sowie vom anlageneigenen Stromzähler.
Sollten Sie diese Option wählen, so verpflichten Sie sich dazu, die MwSt. während einer Frist von mindestens 10 Jahren zu deklarieren und zu zahlen (Amortisationszeit der Anlage). Im Falle einer Nichteinhaltung führt die Verwaltung eine Begradigung durch und Sie müssen einen Teil Ihrer zurückerhaltenen MwSt. zurückzahlen.
Nach 10 Jahren Betriebszeit können Sie eine Einstellung der Tätigkeit bei Ihrem Steuerbüro beantragen. In diesem Falle zahlen Sie für die restliche Laufzeit Ihrer Photovoltaikanlage keine MwSt. mehr auf den produzierten Strom.
Die folgende Übersichttabelle fasst die anzuwendenden MwSt.-Sätze auf den aus dem Netz entzogenen (PR), den eingespeisten (IC) und den selbstverbrauchten (AC) Strom zusammen:
TVA 17% (Ausstattung)
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TVA 8% (Strom)
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Jahr 0-9
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Jahr 10+
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Anwendung der „MwSt Gesetzgebung“ mit Rückerstattung der im Vorfeld gezahlten MwSt.
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MwSt. auf PR = 8 %
MwSt. auf IR = 8 %
MwSt. auf AC = 8 %
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MwSt. auf PR = 8 %
MwSt. auf IR = 0 %
MwSt. auf AC = 0 %
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Zählung
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1 Smarty (Verbrauch)
1 PV-Zähler (Produktion)
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1 Smarty
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