Die Vorfinanzierung für Ihre Solaranlage

Die Vorfinanzierung ermöglicht es Ihnen, Ihre Photovoltaikanlage zu realisieren, ohne den gesamten Betrag der Kosten vorstrecken zu müssen. Anstatt auf die Rückerstattung der Subvention nach Abschluss der Arbeiten zu warten, wird ein Teil der Förderung direkt von Ihrer Schlussrechnung abgezogen; der Handwerksbetrieb wird im Anschluss vom Wirtschaftsministerium erstattet. Neben der Verringerung der notwendigen Vorauszahlung vereinfacht die Vorfinanzierung auch Ihre administrativen Schritte, da der Handwerker die gesamte Rückerstattungsprozedur übernimmt. Dieses System erleichtert somit den Start eines Photovoltaik-Projekts und reduziert Ihre anfängliche Investition.

Vorbehaltlich des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens.

Bestimmungen der Vorfinanzierung für die Installation von Solaranlagen auf Wohngebäuden

Die Vorfinanzierung richtet sich an Eigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude installieren möchten. Sie kann für Anlagen mit oder ohne Heimspeicher angewendet werden (mit Ausnahme von reinen Batteriespeichern).

Um von der Vorfinanzierung zu profitieren, müssen Sie Eigenverbrauch wählen und auf den garantierten Einspeisetarif für den Verkauf des Überschusses verzichten.

Nur Betriebe, die im Register der für das Vorfinanzierungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen sind, dürfen einen Antrag stellen. Bei der Unterzeichnung des Angebots stellen Sie dem Unternehmen einfach ein Mandat zur Nutzung der Vorfinanzierung aus.

Wie läuft die Vorfinanzierung von Solaranlagen ab?

Der Ablauf ist klar strukturiert. Nachdem Sie einen eingetragenen Handwerksbetrieb ausgewählt haben, erhalten Sie ein Angebot, in dem die Vorfinanzierung integriert ist. Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Betrieb die Schlussrechnung aus und zieht automatisch folgende Posten ab:

  • eventuell geleistete Anzahlungen (im Rahmen der Vorfinanzierung gelten alle Zahlungen vor der Schlussrechnung als Anzahlungen; ihre Gesamthöhe darf 30 % des im unterzeichneten Angebot vorgesehenen Endpreises inkl. MwSt. nicht überschreiten),
  • den Betrag der Klimabonus-Förderung.

Sie begleichen lediglich den Restbetrag.

Der Handwerksbetrieb reicht anschließend den Antrag auf Rückerstattung beim Wirtschaftsministerium ein. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung über den gewährten Förderbetrag.

Alle Schritte zur Erzeugung und Eigenverbrauchsnutzung von PV-Strom können Sie im entsprechenden Leitfaden nachlesen.

Wichtige Fristen für die Vorfinanzierung

Für die Förderfähigkeit müssen folgende Fristen eingehalten werden:

  • Das Angebot des Handwerksbetriebs muss vor dem 31.12.2029 unterzeichnet werden.
  • Der Antrag auf Rückerstattung der Förderung muss vor dem 31.12.2031 eingereicht werden.

Diese Fristen gewährleisten eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Dossiers.
 

Individuelle Begleitung für Ihr Projekt

Die Beraterinnen und Berater von Klima-Agence stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihr Projekt vorzubereiten, die möglichen Verbrauchsmodelle zu erklären und Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen.

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Zur Identifizierung eines berechtigten Installateurs konsultieren Sie die Liste der eingetragenen Unternehmen auf guichet.lu.