Kurz erklärt: Beim Energiespar Contracting (ESC) schließen ein Auftraggeber, z.B. eine Gemeinde, und ein spezialisierter Energiedienstleister (Contractor) einen Vertrag, bei dem der Contractor Effizienzmaßnahmen plant, umsetzt, überwacht und deren Wirkung über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Die zur Umsetzung der Energiesparmaßnahmen erforderlichen Investitionen werden ganz oder teilweise vom Contractor getätigt. Bei der teilweisen Investition wird der Differenzbetrag vom Auftraggeber unter Gewährung eines sogenannten einmaligen Baukostenzuschusses getragen. Vergütet wird der Contractor abhängig von den Energie- bzw. Kosteneinsparungen, die vertraglich definiert (= Einspargarantie) und mittels anerkannter Verfahren gemessen und verifiziert werden. So werden technische und teilweise finanzielle Risiken auf den Contractor verlagert. Diese Form der Zusammenarbeit ist in der EU Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 definiert (Directive - 2023/1791 - EN - EUR-Lex).
Weiter unten haben Sie die Möglichkeit einen Mustervertrag mitsamt Anlagen für ein ESC herunterzuladen. Auch werden Hinweise für die Vergabeunterlagen eines solchen ESC-Projektes zur Verfügung gestellt.
Warum jetzt ein ESC-Projekt?
Die EU Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 verschärft die Anforderungen an den öffentlichen Sektor jedes Mitgliedstaates der EU, darunter Luxemburg, deutlich: Zum einen muss der gesamte öffentliche Sektor seinen Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 % senken, zum anderen ist eine jährliche Renovierungsquote von 3 % der beheizten/gekühlten Nutzfläche öffentlicher Gebäude einzuhalten. An dieser Stelle wird auf die Erläuterungen auf der Webseite Collecte de données dans le cadre de la transposition de la directive (UE) 2023/1791 relative à l’efficacité énergétique | Klima-Agence verwiesen.
ESC ist in vielen Mitgliedstaaten bereits fest etabliert – besonders im Bereich öffentliche Gebäude und Straßenbeleuchtung. Das zeigt der aktuelle Überblicksbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der EU für die Jahre 2020–2021 (JRC Publications Repository - Energy Performance Contracting in the EU – 2020-2021).
Der Einsatz von ESC hilft im nationalen Kontext zur Erfüllung der Massnahmen 109, 303, 319, 320 und 321 des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (Plan national intégré en matière d'énergie et de climat du Luxembourg pour la période 2021-2030 (PNEC) - Le gouvernement luxembourgeois).
Des Weiteren unterstützt ein ESC-Projekt eine Gemeinde zur Erfüllung unterschiedlicher Maßnahmen wie z.B. 2.1.3 Renovierungskonzept, 2.2.1 Erneuerbare Energie Wärme, 2.2.3 Energieeffizienz Wärme, 2.2.4 Energieeffizienz Elektrizität, 2.2.5 CO2- und Treibhausgasemissionen sowie 2.3.1 öffentliche Beleuchtung im Rahmen des Klimapakts für Gemeinden.
So funktioniert ein ESC in der Praxis:
- Ganzheitlicher Ansatz: Der Contractor betrachtet das Gebäude bzw. Liegenschaft als System, schnürt ein Maßnahmenpaket (z. B. Heizungs und Lüftungsoptimierung, Regelungstechnik, Beleuchtung, ggf. Gebäudehülle) und stimmt die Maßnahmen so ab, dass sich Wirkung und Wirtschaftlichkeit maximieren.
- Finanzierung & Vergütung: Der Contractor übernimmt die Investitionen ganz oder teilweise und refinanziert sich über die vertraglich vereinbarte Contracting Rate, die aus den real erzielten Einsparungen gespeist wird.
- Einspargarantie & Ausgleich: Die zugesagte Einsparung wird jährlich nachgewiesen. Wird sie verfehlt, leistet der Contractor einen finanziellen Ausgleich, als wäre die Garantie erreicht worden. Das wirtschaftliche Risiko für den garantierten Einsparerfolg liegt damit beim Contractor.
- Lange Amortisation? Bei Maßnahmen mit längerer Amortisationszeit (z. B. Verbesserung des Wärmedämmstandards) kann der Auftraggeber zusätzlich einen einmaligen Baukostenzuschuss leisten. So bleibt das Gesamtpaket wirtschaftlich, ohne die Einspargarantie zu verwässern.
Ihre Vorteile als öffentliche Einrichtung auf einen Blick:
- Ressourcenlücken schließen: Viele Verwaltungen verfügen nicht über ausreichend Zeit oder Fachpersonal für komplexe Effizienz- und Sanierungsvorhaben. Ein ESC-Vertrag ermöglicht es, Leistungen klar zu bündeln und an erfahrene Contractor zu vergeben, die Planung, Umsetzung, Betrieb und Monitoring übernehmen – inklusive garantierter Einsparergebnisse.
- Risikoverlagerung & Ergebnisgarantie: Beim ESC wird ein wesentlicher Teil des technischen und wirtschaftlichen Risikos – einschließlich der Zielerreichung – auf den Contractor übertragen. Werden die garantierten Einsparungen nicht erreicht, greift ein finanzieller Ausgleichsmechanismus. Das erhöht die Budgetsicherheit.
- Finanzierungszugang & Wirtschaftlichkeit: ESC kombiniert kurzfristig wirksame Betriebs /Anlagenoptimierungen mit längerfristigen Investitionen (z. B. Gebäudehülle). Wo sich Investitionen über die Einsparungen allein nicht vollständig amortisieren, kann ein Investitionszuschuss (Baukostenzuschuss) die Wirtschaftlichkeit sichern.
Unterstützung durch Klima-Agence und staatliche Fördermittel
Damit öffentliche Einrichtungen ESC leichter planen, ausschreiben und nutzen können, stellt Klima-Agence nicht nur den Mustervertrag (inkl. PDF Anlagen und Excel Dateien), der von der Berliner Energieagentur unter Aufsicht vom luxemburgischen Ministerium für Wirtschaft und der Klima-Agence erarbeitet wurde, sondern auch begleitende Informationen und Services bereit.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an pacteclimat@klima-agence.lu .
Folgendes staatliches Finanzierungsinstrument steht zur Verfügung:
- Klimabonus Gemeinden (Sie möchten von Investitionsbeihilfen profitieren ? | Klima-Agence):
- Maßnahme 4 des praktischen Leitfadens: Zuschuss u. a. für Machbarkeitsstudien zur Bewertung der möglichen Nutzung eines ESC.
- Maßnahmen 7/8: Förderung zur teilweisen Deckung externer Managementkosten und/oder Investitionszuschüsse (Baukostenzuschuss) in ESC-Projekten für kommunale/öffentliche Infrastrukturen.
Was Sie hier herunterladen können:
- Mustervertrag Energiespar Contracting (PDF) – abgestimmt auf die EU Vorgaben (Art. 29 der Richtlinie (EU) 2023/1791 i. V. m. Anhang XV)
- Anlagen & Hinweise für die Vergabeunterlagen (PDF/Excel) – z. B. Vorlagen zur Datenerhebung, Leistungsbeschreibung, Baseline-Bildung etc.
- ESC - Mustervertrag Anlagen (PDF - 454 KB)
- Energiespar-Contracting | ESGV, Anlage 2 - Erhebungsbogen (XLSX - 109KB)
- Energiespar-Contracting | ESGV, Anlage 5.1 - Raumanforderungen (XLSX - 23 KB)
- Energiespar-Contracting | ESGV, Anlage 7 - Baseline (XLSX - 38 KB)
- Energiespar-Contracting | ESGV, Anlage 10 - Abrechnungsbogen (XLSX - 13KB)
- ESC - Muster-Angebotsblatt (PDF - 71KB)
- ESC - Hinweise für die Vergabeunterlagen (PDF - 124 KB)
Rechtlicher Hinweis (Disclaimer) zum Mustervertrag Energiespar Contracting
Der bereitgestellte Mustervertrag und seine Anlagen dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierungshilfe. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer oder Fachberatung und begründen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Anwendbarkeit im Einzelfall.
Jedes ESC-Projekt ist unterschiedlich (Gebäudebestand, Maßnahmenpaket, Vergabeverfahren, Finanzierung inkl. möglicher Baukostenzuschüsse, Mess- und Verifizierungsplan, Risikoteilung, Laufzeit, Reporting). Der Vertrag muss daher grundsätzlich projektspezifisch angepasst, von beiden Vertragspartnern verhandelt und durch deren juristische und fachliche Berater sorgfältig geprüft werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, den Vertrag vor Verwendung auf Rechtskonformität und Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.
Klima-Agence übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage des Mustervertrags oder seiner Anlagen getroffen werden. Verbindlich ist ausschließlich die unterzeichnete Vertragsfassung zwischen den Parteien.