Analyse der Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in der Gemeinde

Vor jeder Entscheidung bezüglich des Aufbaus und Betriebs einer kommunalen Ladeinfrastruktur sollten die Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung sich mit den genauen Bedürfnissen an die Ladeinfrastruktur befassen.

 

Grundsätzlich steigt der Anteil von Elektrofahrzeugen zurzeit kontinuierlich an und so können bereits 5% (Stand Juli 2022) aller in Luxemburg zugelassenen PKWs elektrisch fahren und per Stecker nachgeladen werden (100% elektrisch oder Plug-In Hybrid). Laut dem integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan, welcher das Ziel vorgibt, dass bis Ende 2030 ein Anteil von Plug-In- und Elektrofahrzeugen von 49% am gesamten Fuhrpark zu erreichen ist, besteht die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur wesentlich zu verdichten. Dies ist umso wichtiger, da ebenfalls geplant ist, ab 2035 in der gesamten Europäischen Union keine Zulassungen mehr für PKW mit Verbrennungsmotor auszustellen.

 

Jedoch bedeutet die zunehmende Elektrifizierung des Fuhrparks nicht zwangsläufig, dass in Zukunft alle öffentlichen Stellplätze eine Lademöglichkeit benötigen. Der Bedarf an Ladesäulen an einzelnen Standorten ist abhängig von der Parkraumbewirtschaftung der Stellflächen (Siehe Parkraumstrategie des MMTP, Veröffentlichung voraussichtlich November 2022) sowie der Nutzung der Elektrofahrzeuge.

 

Wird ein PKW eines Einwohners oder Grenzgängers unter der Woche verwendet, so liegt die durchschnittliche zurückgelegte Strecke am Tag bei 45 km (Luxmobil, 2017). Dies entspricht bei einem Elektroauto ungefähr einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 8 kWh. Die Batterien neuzugelassener 100% Elektrofahrzeuge verfügen heutzutage in der Regel mindestens 50 kWh und müssen daher nicht täglich geladen werden, sondern nach Bedarf ungefähr ein- bis zweimal die Woche. Plug-In Hybrid Fahrzeuge, welche auch zu den Elektroautos zählen, verfügen in der Regel nur über eine Batterie von maximal 10 kWh und müssen daher, um rein elektrisch fahren zu können, fast täglich geladen werden.

Wechselstrom-Ladesäulen oder Gleichstrom-Ladesäulen ?

Als kommunale Ladeinfrastruktur kommen in der Regel Wechselstrom-Ladesäulen (AC) zum Einsatz, welche prinzipiell mit bis zu 22 kW laden können. Viele Elektrofahrzeuge laden jedoch nur mit bis zu 11kW an AC-Ladesäulen, erreichen gleichzeitig jedoch wesentlich höhere Ladegeschwindigkeiten auf Gleichstrom-Ladesäulen (DC). Solche Gleichstromlader oder Schnelllader werden aktuell bevorzugt entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsachsen aufgestellt, wo dann in möglichst kurzer Zeit eine möglichst große Menge an Energie in die Batterie des Elektroautos fließen kann. In Zukunft können diese aber auch für eine kurzfristige Zwischenladung weiter entfernt von Hauptachsen errichtet werden. Die konkrete Ladeleistung richtet sich dabei sowohl an der Leistung des jeweiligen Schnellladers als auch an der Ladeleistung des angeschlossenen Elektroautos. Durch den stetigen Zuwachs an Elektrofahrzeugen, kann es in Zukunft aber auch sinnvoll sein, an anderen, ggf. entlegeneren Standorten, und vor allem dort, wo das Stromnetz die benötigte Leistung problemlos zur Verfügung stellen kann, größere (Schnell-)Ladeparks zu errichten. Dadurch sollen v.a. auch Einwohner bedient werden können, welche keine andere Lademöglichkeit in der Nähe des eigenen Zuhauses haben.

Bei den meisten Standorten mit einer längeren Verweildauer, zum Beispiel in Parkhäusern, in Supermärkten und Läden oder vor Restaurants, Kinos, und Gemeindeverwaltungen, oder auch einfach in Wohngebieten, empfiehlt sich die Aufstellung von AC-Ladesäulen. Der Fahrzeughalter kann die vorhandene Lademöglichkeit nutzen, um während der Zeit seiner Besorgung das Elektroauto nachzuladen, oder auch um sein Auto abends in seinem Wohngebiet zu laden. Schnelllader hingegen ergeben vor allem Sinn, wenn größere Strecken mit einem Elektrofahrzeug zurückgelegt werden und nur eine kurze Pause eingelegt wird während der das Fahrzeug in kurzer Zeit nachgeladen wird. Auch für Einwohner, die keine andere Lademöglichkeit in der Nähe des eigenen Zuhauses haben, können Schnellader aber auch eine Alternative darstellen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die meisten Fahrzeughersteller aber davon abraten, Elektrofahrzeuge ausschließlich mit Schnellladern nachzuladen (die Lebensdauer der Batterie leidet beim Schnellladen).

 

Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Ladevorgänge an privaten Ladesäulen (zuhause oder auf der Arbeit) geschehen und sich daneben eine Mischung aus AC und DC Ladesäulen entwickeln wird. Die Preisgestaltung der unterschiedlichen Ladevorgänge ist so zu gestalten, dass das beschriebene Ladeverhalten gefördert wird.

Relevante Fragestellungen

In Anbetracht dieser Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in den Gemeinden sind folgende Fragestellungen relevant, und gelten sowohl für eigene kommunale Ladeinfrastruktur als auch für öffentlich zugängliche Infrastruktur:

Bestandsanalyse
Verkehrsaufkommen
Anteil an Elektroautos
Relevante Standorte
Belegungsgrad und zeitliche Einschränkung
Lademöglichkeiten für Einwohner
Pendler und Grenzgänger
Hauptverkehrsachsen
Schnelllader
Zugang zur Ladeinfrastruktur
Leistung