Änderungen in der Gesetzgebung zu den Beihilfen für die Installation von Ladestationen
Das Règlement Grand-Ducal des Beihilfenprogramms für die Installation von Ladestationen wird ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024* verlängert und läuft dann parallel zum Beihilfenprogramm für den Kauf von E-Autos. In Zukunft können die Beihilfen auch für semi-mobile Ladestationen angefragt werden und Leasing ist nun auch möglich. Hier ein Überblick aller Anpassungen.